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   VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17   

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VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17 (https://dejure.org/2018,9530)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.03.2018 - 8 L 2032/17 (https://dejure.org/2018,9530)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. März 2018 - 8 L 2032/17 (https://dejure.org/2018,9530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang der Verantwortung für einen in Italien anerkannten Flüchtling auf Deutschland bei Gestattung eines längeren Aufenthalts in Deutschland als die im italienischen Reiseausweis angegebene Gültigkeitsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 2.17

    Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
    Der Übergang der Verantwortung nach dem Europäischen Übereinkommen führt dazu, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling in Deutschland in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte kommt und nicht dauerhaft auf dem Status eines nur geduldeten Ausländers unter Ausschluss der einem anerkannten Flüchtling zustehenden Aufenthalts- und Teilhaberechte verbleibt, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 2. August 2017 - 1 C 2/17 - juris, Rn. 24 im Zusammenhang mit der vom HessVGH vertretenen Auffassung, bei einem Verstoß gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sei trotz einer dort bereits erfolgten Anerkennung als Flüchtling in Deutschland ein (weiteres) Asylverfahren durchzuführen und der Betroffene ggf. nochmals als Flüchtling anzuerkennen; vgl. auch bereits BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27. Juni 2017 - 1 C 26/16 - juris, Rn. 34.

    Auf den Streit, ob insoweit maßgeblich ist, ob (neben der Bundesrepublik Deutschland) auch der Mitgliedstaat, der den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat, diesem Übereinkommen zugestimmt hat, dafür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 - juris, Rn. 20 = NVwZ-RR 2016, 354-357; dagegen VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - 23 K 463.17 A - juris, Rn. 19; wohl auch BVerwG, EuGH-Vorlage vom 2. August 2017 - 1 C 2/17 - juris, Rn. 24 (zu Bulgarien, das dem Übereinkommen nicht zugestimmt hat);.

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
    Der Übergang der Verantwortung nach dem Europäischen Übereinkommen führt dazu, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling in Deutschland in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte kommt und nicht dauerhaft auf dem Status eines nur geduldeten Ausländers unter Ausschluss der einem anerkannten Flüchtling zustehenden Aufenthalts- und Teilhaberechte verbleibt, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 2. August 2017 - 1 C 2/17 - juris, Rn. 24 im Zusammenhang mit der vom HessVGH vertretenen Auffassung, bei einem Verstoß gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sei trotz einer dort bereits erfolgten Anerkennung als Flüchtling in Deutschland ein (weiteres) Asylverfahren durchzuführen und der Betroffene ggf. nochmals als Flüchtling anzuerkennen; vgl. auch bereits BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27. Juni 2017 - 1 C 26/16 - juris, Rn. 34.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
    Auf den Streit, ob insoweit maßgeblich ist, ob (neben der Bundesrepublik Deutschland) auch der Mitgliedstaat, der den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat, diesem Übereinkommen zugestimmt hat, dafür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 - juris, Rn. 20 = NVwZ-RR 2016, 354-357; dagegen VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - 23 K 463.17 A - juris, Rn. 19; wohl auch BVerwG, EuGH-Vorlage vom 2. August 2017 - 1 C 2/17 - juris, Rn. 24 (zu Bulgarien, das dem Übereinkommen nicht zugestimmt hat);.
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 3 B 7/16

    Wiedereinsetzung; Fristenkalender; Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge;

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
    Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob der Anspruch der Antragstellerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wie ausgeführt auf § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG oder auf § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i. V. m. Art. 2 des Europäischen Übereinkommens zu stützen ist, vgl. Huber, NVwZ 2017, 244 (248), der einen Rückgriff auf § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bejaht.
  • VG Berlin, 30.11.2017 - 23 K 463.17

    Asylrecht: Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen bereits erfolgter Zuerkennung

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
    Auf den Streit, ob insoweit maßgeblich ist, ob (neben der Bundesrepublik Deutschland) auch der Mitgliedstaat, der den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat, diesem Übereinkommen zugestimmt hat, dafür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15 - juris, Rn. 20 = NVwZ-RR 2016, 354-357; dagegen VG Berlin, Urteil vom 30. November 2017 - 23 K 463.17 A - juris, Rn. 19; wohl auch BVerwG, EuGH-Vorlage vom 2. August 2017 - 1 C 2/17 - juris, Rn. 24 (zu Bulgarien, das dem Übereinkommen nicht zugestimmt hat);.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 8 ME 42/18

    Abschiebung; Antragsfrist; EATRR; Europäisches Übereinkommen über den Übergang

    Diskutiert werden die entsprechende Anwendung des § 25 Abs. 2 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.6.2017 - 1 C 26/16 -, NVwZ 2017, 1545, juris Rn. 35; Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, § 29 Rn. 12 (April 2017); jeweils für die Überstellung ausschließende Mängel im Erststaat; vgl. auch VG Aachen, Beschl. v. 9.7.2010 - 8 L 151/10 -, juris Rn. 35 f.), § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (vgl. dazu Huber, NVwZ 2017, 246, 248; offengelassen durch VG Aachen, Beschl. v. 19.3.2018 - 8 L 2032/17 -, juris Rn. 9, 26; Marx, InfAuslR 2014, 227, 233) und § 25 Abs. 5 AufenthG (offengelassen durch VG Aachen, Beschl. v. 19.3.2018 - 8 L 2032/17 -, juris Rn. 9, 26; Marx, InfAuslR 2014, 227, 233).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 17460/17

    Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge

    Im Ergebnis ebenso VG Aachen, Beschluss vom 19. März 2018 - 8 L 2032/17 -, juris Rn. 9, 19.
  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    Ob darüber hinaus im Rahmen des Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EÜÜVF auch erforderlich ist, dass der Aufenthalt des Flüchtlings im Zweitstaat in dessen Einvernehmen, d.h. zumindest mit dessen stillschweigender Billigung erfolgen muss, vgl. so: AH zum Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge, S. 9 f. des Abdrucks; a.A. VG Gießen, Urteile vom 19. August 2020 - 6 K 9437/17.GI.A -, juris, Rn. 22 und vom 19. August 2021 - 6 K 5451/18.GI.A -, juris, Rn. 24; im Ergebnis ebenso: Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. April 2016 - 3 B 7/16 -, juris, Rn. 14 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2. August 2018 - 8 ME 42/18 -, juris, Rn. 39 f.; VG B. , Beschluss vom 19. März 2018 - 8 L 2032/17 -, juris, Rn. 22 f., kann an dieser Stelle dahinstehen, da sich der Kläger im fraglichen Zeitpunkt mit einer Aufenthaltserlaubnis, d.h. einer ausdrücklichen Zustimmung in den Niederlanden aufhielt.
  • VG Düsseldorf, 05.02.2020 - 12 L 1757/19
    vgl. hierzu VG Aachen, Beschluss 19. März 2018 - 8 L 2032/17 -, juris, Rn. 9 und 25 ff.
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